Mit Landesgesetzblatt Nr. 40/2017 vom 8.6.2017 wurde die NÖ Jagdverordnung geändert. In Abschnitt 6 der NÖ Jagdverordnung werden die Schuß- und Schonzeiten festgelegt.
Geändert wurde unter anderem – und falknerisch relevant – die Jagdzeit für das Rebhuhn. Diese wurde eingeschränkt und darf das Rebhuhn nun nur mehr in der Zeit von 21. (früher 16.) bis 30. September und (unverändert) 16. bis 30. November bejagt werden.
LGBl. Nr. 40/2017, Änderung der NÖ Jagdverordnung
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