Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Im Zuge der UNESCO Konferenz in Nairobi, bei der offizielle Vertreter aus über 180 Staaten, darunter auch Österreich teilnahmen, wurde Falknerei am 16. November 2010 offiziell in die repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Die diesbezügliche Submission wurde durch Abu Dhabi im Namen der Vereinigten Arabischen Emirate, Belgien, Tschechien, Frankreich, Korea, Mongolei, Marokko, Qatar, Saudi Arabien, Spanien und Syrien eingebracht. Neben diesen Staaten werden auch Österreich, Ungarn, Kroatien und die Slowakei, wo Falknerei ebenfalls bereits in die jeweiligen nationalen Inventarlisten des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde, der Submission beitreten.

Die Submission selbst, als die größte multinationale Submission die je bei der UNESCO unter dieser Konvention eingereicht wurde, erhielt besonderes Lob durch die UNESCO als ‚außergewöhnliches Beispiel für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und exemplarische Qualität der bereitgestellten Information‘.

Die ursprüngliche Forderung zur Anerkennung dieser über 4000 Jahre alten Jagdkunst als UNESCO Weltkulturerbe stammt aus Österreich und wurde durch die CIC Jagdhistorikerin Prof. Monika Reiterer aus Graz erstmals in den späten 90er Jahren erhoben und veröffentlicht.

Der 16. November ging damit weltweit in die Annalen der internationalen Falknergemeinschaft ein und gilt als größter Meilenstein zur nachhaltigen Erhaltung einer sozialen Kulturtradition, die vor allem Natur und Umwelt respektiert und seit mehr als 200 Generationen fast ununterbrochen, meist innerhalb der Familie, mündlich weitergegeben wird.

Die österreichische Falknerei wurde am 5. Dezember 2012 vom Zwischenstaatlichen Komitee des UNESCO Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Rahmen seiner 7. Tagung in Paris durch die international Staatengemeinschaft einstimmig auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit gesetzt.

Gelebtes Kulturerbe in der Steiermark

Wir freuen uns, dass die Falknerei als immaterielles Kulturerbe auch in der Broschüre „Gelebtes Kulturerbe“ der Volkskultur Steiermark Erwähnung findet. Im Vorwort betont Landeshauptmann Christopher Drexler, dass wir uns als Gesellschaft nicht zuletzt auch über unsere Vergangenheit und somit über unser gemeinsames kulturelles Erbe definieren. Die Falknerei ist hier ein Bestandteil, dessen Fortbestand es zu wahren gilt. Die Publikation ist sehr empfehlenswert und auch online verfügbar:

http://media.steiermark.at/flexpaper/Heimatwerk/Gelebtes_Kulturerbe/2022_2/index.html

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!